Kreistagsfraktion Göppingen

Informationen zur Durchsatzerhöhung des MHKW

 

 

  1. Argumente für die Durchsatzerhöhung
  • Durchsatzerhöhung von 157.000t im Jahr ist begrenzt auf 167.000t Durchschnitt auf drei Jahre gesehen.
  • Die Maximalmenge von 180.000t in einem der drei Jahre wird nur durch den Wegfall der Revision in einem Jahr erreicht.
  • Die Verbrennungsmenge pro Tag verändert sich nicht (492t/Tag)
  • Der Landkreis bekommt einen finanziellen Vorteil und kann das Abfallwirtschaftskonzept weiter entwickeln und verbessern.
  • Regionale Wirtschaft bekommt zusätzliche Kontingente (Forderung der IHK) – das höhere Kontingent kommt vorrangig der Wirtschaft des Landkreises zugute.
  • Ab 2026 entfällt die Garantiemenge (Garantiemenge bis 2020 50 TSD t, 2021 bis 2025 40TSD t)
  • Die Bring or Pay Verpflichtung wird um die tatsächliche jährliche Erhöhung (max. 10 TSD Tonnen pro Jahr im Durchschnitt von drei Jahren) reduziert. Damit wird das Ziel des Landkreises, bereits ab 2019 Anreize für die Müllvermeidung zu schaffen, ermöglicht.
  • Ab 2026 erhält der Landkreis einen Erbpachtzins mit 100.000 €/pro Jahr.
  • Ab 2026 reduziert sich das Entsorgungsentgelt für die angelieferte Müllmenge im MHKW.
  • Ab 2026 erhält der Landkreis eine Erlösbeteiligung am Fernwärmeentgelt.
  • Der Schadstoffausstoß ist 90% unter den gesetzlichen Grenzwerten.
  • Der NOx-Wert wird von aktuell 70mg/m3 auf 65 gesenkt. Gesetzlich erlaubt sind ab 2019 150mg/m3.
  • Durch die Erhöhung verändern sich die Werte nicht wesentlich. Auch aus dem Grund, dass die Werte insgesamt sehr niedrig sind (90% unter Grenzwert).
  • Die erhöhten Dioxinwerte an dem beschriebenen Acker sind nachweislich, gutachterlich und durch die Naturschutzbehörde bestätigt, nicht auf das MHKW zurückzuführen. Laut Gutachten unter Umständen Folge von Klärschlammausbringung.
  • Die punktuellen Erkrankungen sind ebenfalls nicht direkt auf die Anlage zurückzuführen.
  • Der Betreiber investiert weiter in die Filtertechnik.
  • Die Messwerte werden ständig an das Regierungspräsidium übermittelt. Weitere Werte werden von der EEW einmal pro Jahr gemessen und sind auf der Homepage abrufbar
  • Kommunaler Müll wird lediglich vom Schwarzwald-Baar-Kreis und aus dem Landkreis Heilbronn nach Göppingen gefahren.

(Im Rahmen des Ausfallverbundes kann auch aus anderen Anlagen umgeleitet werden)

  • Gewerbemüll kommt aus Baden-Württemberg, vorrangig aus der Region.
  • In BW fällt aktuell immer noch mehr Müll an, als Verbrennungskapazitäten vorhanden sind. Darum wird Müll aus B-W auch in die Schweiz und nach Bayern gefahren.
  • Auch der Landkreis „exportiert“ Müll in andere Kreise oder Anlagen. Vor allem Problemmüll wie Bauschutt, Klärschlamm sowie Staub und Schlacke aus dem Verbrennungsprozess.
  • Mehr Lkw-Verkehr wird durch die Erhöhung anfallen. Es sollte aber auch beachtet werden, dass ein Kirchtumdenken noch mehr Verkehr schaffen würde oder dazu führen müsste, dass jeder Landkreis seine eigene Verbrennungsanlage betreiben müsste.
  • Insgesamt bringt die Laufzeitverlängerung 13,6 Mio. Euro auf 10 Jahre für den Gebührenzahler.
  • Bei keiner Verlängerung liefe der Vertrag in jedem Fall bis 2025, ohne Verbesserung - auch bei der Filtertechnik.
  • Die Beilegung des Rechtsstreites ist ebenfalls Bestandteil der Verlängerung.
  • Eine Privatisierung in den 90ern dauerte 5 Jahre.
  • Auch eine Ausschreibung muss vorberietet werden. Und dann ist nicht gesagt, dass ein möglicher Wunschkandidat (EVF) auch den Zuschlag bekommt.
  • Vielleicht hat dieser sogar einen Ausschreibungsnachteil, weil er keine Erfahrung mit Müllverbrennung hat. Was jeder sicher als sinnvolle Bedingung ansehen wird.
  • Zudem muss europaweit ausgeschrieben werden. (Was die oben genannte Bedingung der EVF eher zum Nachteil kommt. Aber soll man aus diesem Grund darauf verzichteten? Dann laufen wir Gefahr, jemand unerfahrenen und doch nicht die EVF als Betreiber zu bekommen.)
  • Ein Zweckverband mit 51% Beteiligung des Landkreises wird uns finanziell in ein Risiko führen, welches wir in der aktuellen Situation (Klinik, Erweiterung Landratsamt, VVS, Nahverkehrsplan,..) nicht sollten.
  • Warum die Verlängerung jetzt? Weil die EEW das Angebot vorgelegt hatte.
  • Keine Verlängerung hätte eigentlich (ehrlicherweise) sofortige Kündigung geheißen.
  • Bis zum Bürgerinformationsprozess hatte kein Kreisrat oder Bürger über eine mögliche Re-Kommunalisierung oder anderweitige Vergrabe gesprochen. Das war kein Thema, weil jeder mit dem Betreiber und der Anlage zufrieden war.
  • Bis zu den Haushaltsplanberatungen im letzten Jahr hat sich keine Fraktion kritisch zum Betreiber des MHKW geäußert. Alle waren zumindest zufrieden mit der

(Zusammen-)Arbeit.

 

  1. Fazit:

Bei der Entscheidung geht/ging es um die Frage, ob wir einen Vertrag, der seit 1996 besteht, zum 31.12.2025 beenden wollen oder ob wir mit diesen Vertrag mit verbesserten Konditionen noch 2,5 Jahre länger laufen lassen mit einer Durchsatzmenge von ca. 10.000 Tonnen p.a. mehr als bisher – d.h. bis zum 30.06.2028.

Wir haben 2,5 Jahre mehr Zeit, um sorgfältig und ausführlich ALLE Möglichkeiten zu prüfen.

Auch eine Re-Kommunalisierung.

Wir haben Zeit zu prüfen, welche Lösung für den Landkreis besser ist: Re-Kommunalisierung oder Fortsetzung mit einem privaten Betreiber.

Ein Konzept zur langfristigen Entsorgungssicherheit haben wir schon mehrfach (s. Haushaltsrede vom November 2017) beantragt.

 

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