Der Verwaltungsausschuss (VA) gehört zu den beschließenden Ausschüssen des Landkreises Göppingen. Der VA soll die Arbeit des Kreistags erleichtern, indem er die Angelegenheiten des Kreistags vor berät. Außerdem hat der Kreistag dem VA folgende Aufgabengebiete zur selbstständigen und dauernden Erledigung übertragen:
Bei zentralen Verwaltungsangelegenheiten findet eine Beratung im VA statt. Der CDU ist dabei eine digital-moderne und schlanke Verwaltung, die effizient, gut, schnell, bürgernah und effektiv arbeitet, neben dem Dienstleistungsgedanken wichtig.
Personalangelegenheiten (mit Ausnahme des Eigenbetrieb "Abfallwirtschaftsbetrieb" (AWB)) bilden einen Schwerpunkt bei den Aufgaben des VA. Die CDU unterstützt die Verwaltung, bei sinnvollen Vorschlägen die Landkreisverwaltung als attraktiven Arbeitgeber weiterzuentwickeln. Der Demographische Wandel verändert auch die Personalpolitik und erfordert immer mehr innovative Wege bei der Gewinnung von ausreichend qualifiziertem Personal.
Die nachhaltige Finanzierung der Aufgaben des Landkreises diskutiert der VA im Aufgabengebiet Finanzen. Gleichzeitig erhält der VA regelmäßig einen Bericht über den aktuellen Umsetzungstands der laufenden Haushaltsbeschlüsse. Für die CDU ist immer wieder erstaunlich, dass es Fraktionen im Kreistag gibt, die kein Problem damit haben, mehr Geld auszugeben, als der Kreis einnimmt bzw. kein Problem damit haben, den Kreisangehörigen Kommunen über die Kreisumlagesteigerungen zu belasten. Zielsetzung der CDU ist die Sicherung und Stärkung von Handlungsmöglichkeiten durch zielgerichtetes Wirtschaften.
Einen weiteren Schwerpunkt stellen die Schulen in der Zuständigkeit des Landkreises (Berufsschulen und Fachgymnasien) dar. Ein Anliegen der CDU ist, die hervorragende Schulstruktur im Landkreis Göppingen zu erhalten und zukunftsfähig weiterzuentwickeln.
In den Zuständigkeitsbereich Wirtschaftsförderung fallen zahlreiche Projekte, die den Landkreis Göppingen aus seiner nicht optimalen Rankingstufe im Vergleich mit den anderen Landkreisen der Region Stuttgart in einen attraktiven Standort weiter entwickeln sollen. Die CDU hat hier die besten Verbindungen zur realen Wirtschaft und setzt sich für die Interessen der Wirtschaftsmotoren im Landkreis Göppingen ein.
Der Landkreis Göppingen muss sich, um auch nachhaltig konkurrenzfähig zu bleiben, mehr zum Dienstleistungssektor hin entwickeln. Ein wichtiger Baustein ist die Weiterentwicklung des Fremdenverkehrs. Die CDU schätzt den hohen Erholungs- und Genesungswert des Landkreises Göppingen. Zahlreiche Landschaften und Einrichtungen müssen vernetzt und in ihrem Wachstum unterstützt werden.
Weiter fallen in die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses die Themen: Feuerwehr, Erlass von Polizeiverordnungen, Beteiligungen, Liegenschaften (ausgenommen AWB), Örtliche Prüfung, Kulturpflege, Volksbildung, Sport.
Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr (UVA) ist nach der Hauptsatzung des Landkreises Göppingen unter anderem zuständig für die Kreisstraßen, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Schülerbeförderung. Der UVA befasst sich mit Umweltthemen und er ist zugleich der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen (AWB).
Die Verkehrsinfrastruktur, eine umweltgerechte Mobilität, der Klimaschutz und die Abfallwirtschaft gehören zu den 12 Schlüsselthemen für die vom Kreistag beschlossene ganzheitliche und zukunftsorientierte Kreisentwicklung.
Der Landkreis Göppingen hat die Straßenbaulast für insgesamt circa 210 km Kreisstraßen; davon entfallen rund 55 km auf Ortsdurchfahrten und rund 155 km freie Strecken. Dazu gehören auch 47 Brückenbauwerke. Der Zustand der Kreisstraßen wird regelmäßig systematisch erfasst und dokumentiert. Auf dieser Grundlage wird dann im UVA über die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung sowie zum Um- und Ausbau der Kreisstraßen beraten und entschieden.
Ein weiterer Themenschwerpunkt sind die großen Verkehrsinfrastrukturprojekte des Bundes und des Landes mit der Neubaustrecke der Deutschen Bahn AG (ICE-Trasse) sowie der Ausbau der Autobahn A 8 und der Neubau der B 10 im Landkreis.
Beim ÖPNV ist der Landkreis der zuständige Aufgabenträger für den Busverkehr und die Schülerbeförderung. Der Nahverkehrsplan hat das Ziel, die verschiedenen Verkehrssysteme in bestimmten Mobilitätsknoten besser zu vernetzen und eine durchgängige Vertaktung des Linienverkehrs auf Straße und Schiene zu erreichen.
Ein weiteres Beratungsthema ist die Förderung des Fahrradverkehrs. Es gibt ein jährliches Förderprogramm zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. In einer Kooperation mit dem Landkreis Esslingen wurde ein Rad-Wander-Bus eingeführt und der Landkreis Göppingen ist im Land als „Fahrradfreundlicher Landkreis“ zertifiziert worden.
Im UVA wurde ein integriertes Klimaschutzkonzept mit zahlreichen und umfangreichen Maßnahmen aufgestellt. Hierfür wurde der Landkreis mit dem „European Energy Award“ ausgezeichnet.
Aktuelle Themen im Bereich der Abfallwirtschaft sind u.a. die Umsetzung der vom Kreistag beschlossenen Sammel- und Gebührenkonzepts. Außerdem finden im UVA die Vorberatungen über die jährlichen Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse des AWB und die Festlegung der Abfallgebühren mit entsprechenden Beschlussempfehlungen an den Kreistag statt.
Ein besonderes Augenmerk unserer Sozialpolitik gilt unseren Kindern und Jugendlichen im Landkreis. Hierzu ist eigens ein besonderer beschließender Ausschuss des Kreistags , der Jugendhilfeausschuss (JHA) eingerichtet. Neben Mitgliedern der im Kreistag vertretenen Parteien beraten und beschließen weitere Vertreter des Kreisjugendringes, der Arbeiterwohlfahrt, des Caritasverbandes und des Diakonischen Werkes über die besonderen Bedürfnisse und Anliegen unserer Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien. Nur in beratender, nicht beschließender Funktion sind diesen Männern und Frauen noch Vertreter der beiden Kirchen, des Gesundheitsamtes, des Schulamts, des Landgerichts, der Polizei und der Bundesagentur für Arbeit beigegeben. Schon diese Zusammensetzung weist auf die Breite und Vielfalt der Aufgaben, aber auch die unterschiedlichen Interessenlagen in diesem Bereich hin.
Hauptaugenmerk des Gremiums liegt bei der allgemeinen und wirtschaftlichen Jugendhilfe, die federführend vom Jugendamt des Landkreises geleistet wird. Hierbei handelt es sich insbesondere um
a) ambulante Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in den Familien durch Sozialarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes,
b) die stationäre Unterbringung benachteiligter Kinder und Jugendlicher (aktuell auch von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingskindern) in Heimen und Pflegefamilien,
c) die Planung und Bezuschussung von Angeboten und Projekten wie z. B. Jugend- und Familienfreizeiten, Frühe Hilfen an junge Familien, Familientreffs oder die Jugendberufshilfe und
d) die Förderung und der Betrieb von Beratungsstellen in Göppingen und Geislingen wie z. B. die Psychologische Familien- und Lebensberatung, die Suchtberatung oder Beratungsangebote des Kinderschutzbundes.
Viele Aufgaben im Kinder- und Jugendbereich obliegen vornehmlich den Kommunen, die aber vom Landkreis beraten und/oder finanziell unterstützt werden. Solche Aufgaben sind die Betreuung von Kindern in Kindergärten und Kindertagesstätten oder in der Obhut von Tagesmüttern, die Schulsozialarbeit, die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Treffs und Jugendhäusern oder die Mobile Jugendarbeit in Form von Streetworking.
Manches, aber nicht alles, was in all diesen Bereichen geleistet werden muss, kann der Landkreis mit eigenem Personal bewältigen, weshalb er gerne auf die Angebote der Freien Träger der Jugendhilfe zurückgreift, über deren Anerkennung und finanzielle Unterstützung der JHA zu entscheiden hat. Besonders zu nennen sind hier der Kreisjugendring, in dem Vereine und Verbände des Landkreises organisiert sind, die Jugendarbeit betreiben, vom Sport über ehrenamtliche Tätigkeiten bis zu Freizeiten , die Häuser der Familien, die SOS-Kinder- und Jugendhilfen, die Caritas, die Bruderhaus-Diakonie oder die Kirchen. Diesen Einrichtungen wird entsprechend den Förderrichtlinien des Kreisjugendplans jeweils beratende und finanzielle Unterstützung des Landkreises über Sach- und Personalkostenzuschüsse gewährt. Hier greift dann das „Königsrecht“ des Kreistags, das Haushaltsrecht. Im JHA wird der Haushaltsplan der öffentlichen Jugendhilfe vorberaten und die Entscheidung über die Förderung all der oben beschriebenen Aufgaben und Einrichtungen getroffen.
Der Sozialausschuss (SozA) ist für die wichtigen sozialen Belange der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Göppingen zuständig und spiegelt in den Diskussionen und Anträgen seiner Mitglieder die sozialpolitische Denkweise und Willensbildung im Landkreis wider. Der Teilhaushalt für Soziales ist mit der mit Abstand größte Bereich des Kreishaushalts, wobei ein Großteil dieser Finanzmittel für Pflichtausgaben wie die Grundsicherung oder Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch gebunden ist. Nur mit einem kleinen Anteil dieser Mittel werden auf freiwilliger Basis Projekte unterstützt.
Nach der Hauptsatzung des Landkreises Göppingen ist der Sozialausschuss unter anderem zuständig für Sozialhilfe, Altenhilfe, Förderung der freien Wohlfahrtspflege, Ausländerbetreuung, Sozialer Dienst beim Kreissozialamt, Kriegsfürsorge, Hilfe für psychisch Kranke und Behinderte und Schuldnerberatung.
Eines der umfangreichsten Projekte, die in den Zuständigkeitsbereich des Sozialausschusses fallen, ist die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Viele Angebote zur Integration, Betreuung, und täglichem Leben, die wünschenswert wären, können von den Hauptamtlichen nicht angeboten werden. Es gilt, unsere Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen, zu schulen und angemessen zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die Asylsuchenden im Landkreis Göppingen weiterhin willkommen sind - sich zuhause fühlen, ihre Erfahrungen verarbeiten können und sich hoffentlich wieder auf eine neue Zukunft freuen dürfen. Für die CDU ist es wichtig dass das Hauptamt weiterhin durch das Ehrenamt im Landkreis so vielfältig unterstützt wird. Deswegen begleiten wir die Landkreisverwaltung bei dieser wichtigen Aufgabe und sorgen dafür, dass die Personal- und Finanzausstattung der Hauptamtlichen den wichtigen Aufgaben angemessen ist.
Ein weiteres aktuelles Projekt ist die Fortschreibung des Teilhaberplans für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Göppingen. Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist eine wichtige sozialplanerischen Aufgabe des Landkreises. Um dieser Aufgabe Rechnung zu tragen, hat der Landkreis Göppingen einen Teilhabeplan erstellt. Der Teilhabeplan bezieht sich auf die Lebenslagen von Menschen mit einer wesentlichen geistigen, körperlichen oder Sinnesbehinderung und auf Menschen mit einer chronisch psychischen Erkrankung bzw. wesentlichen seelischen Behinderung. Der Teilhaberplan wird unter sorgsamer Einbeziehung von Menschen mit Behinderung, Betreuern, Wohlfahrtsverbänden, der Verwaltung und den Mitgliedern des Sozialausschusses erstellt und vom Sozialausschuss und dem Kreistag verabschiedet.
Der Kreisalten- und Kreispflegeplan liefert eine fundierte, übersichtliche und aktuelle Informationsbasis zu allen Themen der Altenhilfe und Altenpflege, skizziert den Bestand und Bedarf an Altenhilfe und Pflegemöglichkeiten im Landkreis Göppingen und die notwendigen Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für die Kreispolitik.
Zu den ordentlichen Mitgliedern im Sozialausschuss kommen beratend (also ohne Stimmrecht) auch Vertreter der freien Wohlfahrtspflege: Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Sozialverband VdK, Kreisseniorenrat und Kreisbehindertenring.